Verwendung von Geldern der Pensionskasse und der Säule 3a
Das bereits angesparte Vorsorgekapital kann beim Kauf oder beim Bau eines dauerhaft selbstbewohnten Eigenheims durch einen Vorbezug als Eigenkapital oder durch Verpfändung als Sicherheit eingesetzt werden. Damit darf weder eine Ferienwohnung noch eine Liegenschaft zur Vermietung gekauft werden.
Vorbezug von Geldern der Pensionskasse und der Säule 3
- 2. Säule Pensionskasse
Der Bezug von Pensionskassengeldern muss mindestens CHF 20‘000 betragen und weist darüber hinaus eine Obergrenze auf: Bis zum Alter von 50 Jahren kann das ganze Guthaben bezogen werden, später entweder das Guthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens, je nachdem welcher Betrag höher ist.
Vorbezüge (und Verpfändung) der Pensionskasse sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten: Im schlimmsten Fall – beim späteren u.U. verlustreichen Verkauf der Liegenschaft, Scheidung oder Insolvenz – geht nicht nur das Eigenheim verloren, sondern es erlöschen auch noch die Pensionsansprüche. - Säule 3a
Der Vorbezug von Geldern aus der Säule 3a ist nicht an eine Mindestgrösse gebunden. Vorsorgegelder können auch für Renovationen und Umbauten des selbstbewohnten Wohneigentums eingesetzt werden. Dabei muss der Eigentümer nachweisen, dass das Geld zweckentsprechend eingesetzt wird. Die im Rahmen der Renovation vollbrachten Tätigkeiten können sowohl wertvermehrend als auch werterhaltend sein. Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Renovationsaufwands muss jedoch separat betrachtet werden.
Verpfändung von Geldern der Pensionskasse und der Säule 3a
Die Verpfändung zieht keine Erhöhung des Eigenkapitals mit sich und dient lediglich als Sicherheit zur Aufstockung der Hypothek. Dadurch können Finanzierungen von mehr als 80% des Kaufpreises erreicht werden oder es wird – aufgrund der höheren Sicherheit - eine Zinsreduktion der 2. Hypothek gewährt. Das verpfändete Geld darf nur bei groben und endgültigen Zahlungsschwierigkeiten verwendet werden (Pfandverwertung). So bleibt das Geld in der Vorsorge und kann steuerfrei arbeiten.
Verpfändung von bestehenden Lebensversicherungen
Besteht eine Lebensversicherung, kann für eine Verpfändung in der Regel der Rückkaufswert als Kapitalgarantie herangezogen werden. Der Vorteil gegenüber einer eigens zum Kauf der Liegenschaft abgeschlossenen Lebensversicherung besteht darin, dass das Pfand in Form einer bestehenden Wertanlage zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst werden kann.